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Ukraine-Krieg: Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2023
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die notleidende Menschen aus der Ukraine unterstützen, können ihre Spenden unter erleichterten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte hierfür Anfang 2022 entsprechende Regelungen erlassen, die ursprünglich nur bis
zum 31.12.2022 gelten sollten. Das BMF hat nun erklärt, dass das Regelwerk auch für 2023 anwendbar bleibt.

Werbung für Arbeitgeber: Arbeitnehmer erzielen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn
Auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer möglichst viel "Netto" von ihrem Bruttolohn herausbekommen und die einbehaltenen Sozialabgaben und Steuern möglichst gering ausfallen. Einen solchen Versuch hat auch ein mittelständisches Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen unternommen, indem es seinen Mitarbeitern ein Entgelt dafür zahlte, dass sie an ihrem privaten Pkw einen Kennzeichenhalter mit Werbung des Arbeitgebers anbrachten.

Änderungen des Bewertungsgesetzes durch das JStG 2022
Insbesondere sollen dabei die Liegenschaftszinssätze und die Wertzahlen für das Sachwertverfahren an das aktuelle Marktniveau angepasst werden. Die Änderungen werden für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 gelten.

Besteuerung von Photovoltaikanlagen ab 2022/2023
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer.

Steuersenkung bei Gaslieferungen und in der Gastronomie
Die Steuersenkung betrifft Gaslieferungen und die Gastrobranche.

Allgemeine Steueränderungen 2023
Das Jahr 2023 bringt eine Neuerungen im Steuerrecht mit sich. Wir geben Ihnen einen Überblick.

20-Stunden-Grenze beim Kindergeld: Aufgesatteltes Studium der Rechtswissenschaften ist Zweitausbildung
Wenn volljährige Kinder bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben, können sie während einer anschließenden Zweitausbildung nur noch dann einen Kindergeldanspruch begründen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen.

Erholungsbeihilfe: Arbeitgeber kann Urlaub der Arbeitnehmer steuergünstig bezuschussen
Wenn Arbeitgeber die Urlaubskasse ihrer Beschäftigten aufbessern wollen, können sie ihnen pauschal besteuerte Erholungsbeihilfen zahlen.