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Klassische Irrtümer: Nicht alles, was absetzbar klingt, ist es auch
In der Einkommensteuererklärung lassen sich unterschiedliche Kostenarten absetzen. Über etliche Aufwandspositionen hält sich hartnäckig das Gerücht, dass sie steuerlich absetzbar seien, sie sind es aber nicht. Wir geben Ihnen über die klassischen Irrtümer einen Überblick.

BayLfSt päzisiert: Befristete Umsatzsteuersenkung für Gas- und Wärmelieferungen
Ergänzend zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz hat das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) Stellung genommen.

Bebaute Grundstücke: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium hat im Juni 2023 auf seiner Internetseite eine aktualisierte Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken veröffentlicht. Mit ihr lässt sich ein Gesamtkaufpreis auf den Boden- und Gebäudewert aufteilen.

Ende der Schulzeit: Wie es nach dem Abschluss mit dem Kindergeldanspruch weitergeht
Eltern sollten wissen, dass ihnen für diese Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung bzw. Studium häufig noch ein Kindergeldanspruch zusteht.

Gutes tun und Steuern sparen: Wie Sie Spenden richtig absetzen
Wenn Sie als Steuerzahler Geld, Sachwerte oder Ihre Arbeitszeit spenden, möchten Sie diese milde Gabe in der Regel auch in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Damit dies gelingt, müssen einige Regeln beachtet werden.

Vorerst kein ermäßigter Steuersatz für Gastronomie ab 2024
Im Finanzausschuss haben die Ampel Fraktionen den Antrag der Fraktion CDU/CSU für Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7% in der Gastronomie für das laufende Jahr 2023 abgelehnt.

Steuererklärungen 2021 und 2022: Abgabefristen im Überblick
Während der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Fristen mehrmals verschoben, so dass für jedes Steuerjahr nun jeweils andere Termine gelten. Wir geben ihnen einen Überblick.

Online-Vermietungsportale: Finanzämter erhalten Daten der registrierten Vermieter
Wer sich bspw. über Airbnb hinzuverdient, sollte unbedingt wissen, dass er durch diese Vermietungsaktivitäten in aller Regel steuerpflichtige Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung erzielt.