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Häusliches Arbeitszimmer ab 2023: Welche Raumkosten in welcher Höhe abziehbar sind

Wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, darf seine Raumkosten in der Regel steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Ab 2023 gelten neue Regelungen für häusliche Arbeitszimmer.

Kryptowährungen: Spekulationsgewinne müssen versteuert werden

In der Vergangenheit haben Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum wahre Kursfeuerwerke hingelegt, so dass manche Spekulanten erhebliche Kursgewinne eingefahren haben. Ein solcher Fall hat jetzt auch den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt...

Verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer: Wann sich eine schnellere Abschreibung von Immobilien erreichen lässt

Vermietete Immobilien im Privatvermögen, die ab 2023 fertiggestellt werden, können mit jährlich 3 % abgeschrieben werden (lineare Absetzung für Abnutzung, kurz AfA). Bei Fertigstellung vor 2023 gilt ein AfA-Satz von 2 %. Alte Gebäude mit Baujahren vor 1925 lassen sich mit 2,5 % abschreiben.

Tipp für Ehegatten und Lebenspartner: Die richtige Steuerklassenwahl im laufenden Jahr

In einem neuen Merkblatt hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dargestellt, welche Besonderheiten im Jahr 2023 bei der Wahl der Lohnsteuerklassen gelten. Die Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen.

Privathandy-Verkauf an den Arbeitgeber: Steuerfreie Gerätenutzung durch Arbeitnehmer ist zulässig

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer also beispielsweise die laufenden Kosten für einen Handyvertrag lohnsteuerfrei erstatten, sofern der Vertrag mit dem betrieblichen Handy genutzt wird. Privates Telefonieren ist mit dem Gerät ausdrücklich erlaubt. Der Bundesfinanzhof hat nun eine interessante Steuergestaltungsmöglichkeit abgesegnet.

Geschäftsführerhaftung: Was gilt, wenn man eigentlich kein Geschäftsführer mehr ist?

Sollte die GmbH bestimmten Verpflichtungen, wie zum Beispiel der Weiterleitung der Lohnsteuer an das Finanzamt, nicht mehr nachkommen - dann kann das Finanzamt auch den Geschäftsführer der GmbH haftbar machen.

Ukraine-Krieg: Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2023

Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die notleidende Menschen aus der Ukraine unterstützen, können ihre Spenden unter erleichterten Voraussetzungen steuerlich absetzen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte hierfür Anfang 2022 entsprechende Regelungen erlassen, die ursprünglich nur bis
zum 31.12.2022 gelten sollten. Das BMF hat nun erklärt, dass das Regelwerk auch für 2023 anwendbar bleibt.

Werbung für Arbeitgeber: Arbeitnehmer erzielen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn

Auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer möglichst viel "Netto" von ihrem Bruttolohn herausbekommen und die einbehaltenen Sozialabgaben und Steuern möglichst gering ausfallen. Einen solchen Versuch hat auch ein mittelständisches Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen unternommen, indem es seinen Mitarbeitern ein Entgelt dafür zahlte, dass sie an ihrem privaten Pkw einen Kennzeichenhalter mit Werbung des Arbeitgebers anbrachten.