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Aktualisierung des Nachweisgesetzes

Im Wesentlichen geht es darum, dass seit dem 01.08.2022 Arbeitsverträge zusätzliche Angaben enthalten müssen. Diese sind in schriftlicher und ausgedruckter Form dem Arbeitnehmer vorzulegen.

Ukraine-Krise: Welche Erleichterungen für den Spendenabzug gelten

Der Krieg in der Ukraine hat hierzulande eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die notleidende Menschen aus der Ukraine unterstützen, können ihre Spenden nun leichter steuerlich absetzen.

Grundfreibetrag, Pendlerpauschale und Arbeitnehmer-Pauschbetrag sollen steigen

Das Bundeskabinett hat im März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen und damit steuerliche Erleichterungen für Steuerzahler auf den Weg gebracht. Wir haben Ihnen die steuerliche Entlastungsmaßnahmen zusammengefasst.

Energetische Sanierung senkt den Verbrauch und spart Steuern

Nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums steigt die Gasrechnung für eine Durchschnittsfamilie in einem unsanierten Einfamilienhaus in diesem Jahr um etwa 2.000 EUR. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den seit 2020 geltenden Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen.

Unfall im Homeoffice: Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?

Viele Erwerbstätige sind seit Beginn der Corona-Pandemie tageweise oder dauerhaft im Homeoffice tätig. Wer in den eigenen vier Wänden beruflich tätig ist, sollte diesen

Verlängerung: Homeoffice-Pauschale von 600 EUR soll für das Steuerjahr 2022 fortgelten

Wer im Homeoffice arbeitet, kann seit 2020 die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 EUR pro Jahr steuermindernd abziehen (5 EUR pro Tag für maximal 120 Homeoffice-Tage im Jahr).

Hilfe für Geflüchtete: Umsatzsteuerliche Behandlung der Unterstützung in der Ukraine-Krise

Die Hilfsbereitschaft und die Solidarität für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, unterstützt auch der deutsche Fiskus mit steuerlichen Maßnahmen.

Einkommensteuererklärung: Wie Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen absetzen können

Anfang 2021 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) geregelt, dass für Computerhardware und Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann, so dass für diese Wirtschaftsgüter seither de facto eine sofortige Abschreibung möglich ist.