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Vereinfachter Kassenwechsel seit dem 01.01.2021
Ab 2021 kann die Krankenkasse schneller und einfacher gewechselt werden. Der Arbeitnehmer ist nur noch zwölf Monate an seine gesetzliche Kasse gebunden und die Kündigung entfällt generell.

Beitragsbemessungsgrenzen werden ab 2021 erhöht
Ab dem 01.01.2021 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen unter anderem in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Das ändert sich bei den Sachbezügen im neuen Jahr
Ab 01.01.2021 steigen die Sachbezüge. Der Sachbezug für Unterkunft und Miete erhöht sich auf 237 €. Der Monatswert für Verpflegung wird im neuen Jahr 263 € betragen.