Das ändert sich bei den Sachbezügen im neuen Jahr

Ab dem 01.01.2021 steigen die Sachbezüge für Unterkunft und Miete sowie Verpflegung.

Sachbezug Unterkunft

Ab 01.01.2021 wird der Wert von Unterkunft oder Mieten 237 € betragen. Kalendertäglich beträgt der Wert im neuen Jahr somit 7,90 €.

 

Sachbezug Verpflegung

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 01.01.2021 auf 263 € angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 1,83 €
  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 €

anzusetzen.

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Steuerfreier Sachbezug

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