Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Um das Infektionsrisiko weiterhin so gering wie möglich zu halten, hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen bestimmt, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten soll.

Das sind die neuen Arbeitsschutzregelungen - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:

  • Arbeitgeber sind dringend angehalten, Homeoffice anzubieten. Die Beschäftigten sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Im Betrieb müssen Arbeitgeber entweder medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen.
  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen:
    • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
    • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.

Das sind die bisherigen Arbeitsschutzregelungen, die weiterhin gelten:

  • Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. Ist dies nicht möglich, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Auch in Kantinen und Pausenräumen muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.

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