Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
Um das Infektionsrisiko weiterhin so gering wie möglich zu halten, hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen bestimmt, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten soll.
Das sind die neuen Arbeitsschutzregelungen - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:
- Arbeitgeber sind dringend angehalten, Homeoffice anzubieten. Die Beschäftigten sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Im Betrieb müssen Arbeitgeber entweder medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen.
- Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen:
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
Das sind die bisherigen Arbeitsschutzregelungen, die weiterhin gelten:
- Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen. Ist dies nicht möglich, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Auch in Kantinen und Pausenräumen muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
- Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.