Online-Pokerspiel: Professionelle Spieler erzielen gewerbliche Einkünfte

Manche Erfolgsgeschichten beginnen im Kinderzimmer: Ein Mathematikstudent wohnt noch bei seinen Eltern und steigt mit 18 Jahren in die Welt des Online-Pokerspiels ein. Er spielt Cash Games in der Variante "Texas Hold’em/Fixed Limit", professionalisiert sein Spiel immer weiter und setzt während seiner Pokerrunden sogar eine Analysesoftware ein, mit der er das Spielverhalten seiner Mitspieler statistisch auswertet. Zu Beginn seiner Tätigkeit spielt er lediglich fünf bis zehn Stunden pro Monat, später verbringt er monatlich rund 100 Stunden vor dem PC. Er erhöht seine Einsätze, spielt gleichzeitig auf mehreren Pokerportalen und erzielt so über einen Zeitraum von fünf Jahren einen Gewinn von über 2,3 Mio. EUR.

Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) wollte der Student nun den Einkommensteuerzugriff auf seine Gewinne abwenden, indem er geltend machte, dass die von ihm gespielte Online-Pokervariante ein nicht einkommensteuerbares Glücksspiel sei. Der BFH lehnte jedoch ab und knüpfte an frühere Entscheidungen zum Pokerspiel in Form von Präsenzturnieren und in Casinos an. Danach ist Poker in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht kein reines Glücksspiel, sondern durch Geschicklichkeitselemente gekennzeichnet. Dies gilt auch beim Online-Poker, selbst wenn dort kein persönlicher Kontakt zu den Mitspielern möglich ist.

Zwar handelt es sich bei Freizeit- und Hobbyspielen grundsätzlich um eine private Tätigkeit, bei der Gewinne und Verluste keine steuerliche Auswirkung haben. Wenn jedoch der Rahmen einer privaten Hobbytätigkeit überschritten wird und es dem Spieler nicht mehr um die Befriedigung seiner Spielleidenschaft geht, sondern um die Erzielung von Einkünften, ist sein Handeln als gewerblich anzusehen. Maßgebend ist nach Gerichtsmeinung die strukturelle Vergleichbarkeit mit einem Gewerbetreibenden bzw. Berufsspieler, beispielsweise die Planmäßigkeit des Handelns, die Ausnutzung eines Marktes oder der Umfang des investierten Geld- und Zeitbudgets. Im Ergebnis lagen also steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.

Hinweis: Der Entscheidungsfall zeigt, dass Online-Pokergewinne erst bei berufsmäßiger, professioneller Ausübung einkommensteuerlich erfasst werden müssen. Wer sich in seiner Freizeit sporadisch an den virtuellen Spieltisch setzt, muss keinen Steuerzugriff fürchten.

Weitere News...

Steuerfreie Gehaltsextras: Wie sich der Nettolohn optimieren lässt

Arbeitgeber können ihrer Belegschaft geldwerte Zusatzleistungen gewähren, die im Gegensatz zum regulären Arbeitslohn steuerlich begünstigt werden oder sogar komplett steuerfrei sind. Welche Möglichkeiten es hierfür gibt, haben wir ihnen zusammengefasst.

Anleger aufgepasst: Den Finanzbehörden liegen Daten einer Kryptobörse vor

Wer in digitale Währungen investierte, konnte sich lange Zeit gleichsam in einer Welt ohne staatliche Kontrolle wähnen. Diese Zeiten dürften nun aber vorbei sein, denn auch die Finanzämter interessieren sich mittlerweile verstärkt für die Gewinne, die mit digitalen Währungen erzielt werden.

Zusammenveranlagung: Ehegatten-Splitting lohnt sich bei unterschiedlich hohen Einkommen

Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann beim Finanzamt statt einer Einzelveranlagung die Zusammenveranlagung wählen, so dass das Paar steuerlich wie eine Person behandelt wird. In diesen Fällen kommt das sogenannte Ehegatten-Splitting zur Anwendung.

Mehr News..

Weitere News zum Thema Steuern, Lohn oder Personal gibt es auf unserer Nachrichtenseite.