Steueränderungen 2022


Das Jahr 2022 bringt wieder einige Veränderungen im Steuerrecht mit sich. Wir haben Ihnen ein paar wichtige Steueränderungen herausgepickt, welche wir nachfolgend kurz erläutern werden.

 

Änderungen Lohn und Gehalt

  1. Corona Sonderzahlung: Arbeitgeber können den steuerfreien Höchstbetrag von einmalig insgesamt 1.500 Euro noch bis 31. März 2022 an ihre Beschäftigten gewähren
  2. Höhere Freigrenze für Sachbezüge: Diese wurde zum 01.01.2022 von 44 auf 50 Euro erhöht. Die Anforderungen jedoch wurden verschärft. Hier erfahren Sie mehr.
  3. Anhebung des Mindestlohns: Der Mindestlohn wurde auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben.

 


Allgemeine steuerliche Änderungen

  1. Neue Einkommensgrenze für den Spitzen- und Reichensteuersatz: Der Spitzensteuersatz (42%) wird in 2022 ab einem Einkommen 58.597 € angewandt. Der Reichensteuersatz (45%) wird ab einem Einkommen von 277.826 € angewandt. Bei einer Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Wert.
  2. Anhebung des Grundfreibetrags: Erhöhung des Grundfreibetrags für Ledige auf 9.984 Euro und für Zusammenveranlagte auf 19.968 Euro.
  3. Neue Sachbezugswerte: Sollte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenlose oder verbilligte Verpflegung bereitstellen, müssen die sogenannten Sachbezüge als geldwerten Vorteil versteuert werden. Folgende Sachbezugswerte für Verpflegung als auch Unterkunft gelten für 2022:
    -    Frühstück: 1,87 pro Tag
    -    Mittag- und Abendessen: 3,57 Euro pro Tag
    -    Verpflegung (Monatswert): 270 Euro
    -    Unterkunft oder Miete (Monatswert): 241 Euro
  4. Unveränderte Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen: Bis zum 31.12.2022 gilt die 7%-Regelung für Speisen. Getränke sind davon ausgeschlossen.
  5. Neue Regelung für Minijobber: Ab dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber, welche Minijobber beschäftigen, der Minijob-Zentrale melden wie ihre Beschäftigten kranversichert sind. Zudem ist die Steuernummer und die Steuer-Identifikationsnummer an die Minijob-Zentrale elektronisch zu übermitteln. Darunter fällt auch der 450-Euro-Job sowie die geringfügige Beschäftigung.
  6. Abschaffung der degressiven Abschreibung: Die in 2021 eingeführte degressive Abschreibung lief zum Ende 2021 aus.
  7. Neue Voraussetzung für die Förderung von Plug-in-Hybride: Die bisherige rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern gilt seit dem 01.01.2022 nicht mehr. Plug-in-Hypride müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern seit dem 01.01.2022 aufweisen, um eine Förderung zu erhalten.
  8. Fristverlängerung beim Investitionsabzugsbetrag: Das Fristende für 2022 gilt für alle in 2017 und 2018 gebildete Abzugsbeträge. Für die in 2019, 2020 und 2021 gebildete Investitionsabzugsbeträge gilt die dreijährige Frist.
  9. Umsetzung der Grundsteuerform in 2022: Die Grundsteuerwerte werden ab dem Jahr 2025 neu festgesetzt. Grundstückseigentümer müssen daher ab dem 01.07. bis zum 31.10. eine Steuererklärung für ihr Grundstück als auch ihre Land- und Forstwirtschaftsbetriebe abgeben.  Weitere wichtige Informationen zu diesem Thema, erhalten Sie von uns in einem separatem Schreiben.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um alle gesetzlichen Änderungen handelt. Sollten Sie sich für weitere steuerlichen Änderungen interessieren, dann hier entlang:

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