Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Bundesregierung hat für Bürger*innen aufgrund der steigenden Energiepreise steuerliche Entlastungen sowie unterstützende Maßnahmen angekündigt.

Das daraufhin neu beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht rückwirkend zum 01.01.2022 folgendes vor:

  1. Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 Euro auf 1.200 Euro.
  2. Anhebung der Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) von 25 Cent auf 38 Cent bis 2026.
  3. Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro. Demnach beträgt der aktuelle Grundfreibetrag 10.347 Euro.
  4. Energiepauschale für einkommensteuerpflichte Erwerbstätige der Steuerklassen 1-5: Der Zuschuss in Höhe von 300 Euro wird durch den Arbeitgeber ausbezahlt und unterliegt der Einkommensteuer. Bei Selbständigen wird die Steuer-Vorauszahlung herabgesetzt.
  5. Senkung der Energiepreise auf Kraftstoffe befristet auf drei Monate. Demnach könnte Benzin auf 30 Cent pro Liter und Diesel auf 14 Cent pro Liter gesenkt werden.
  6. Neun-Euro-Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Davon sollen Bürger*innen bundesweit und für 90 Tage profitieren können.
  7. Einmalbonus in Höhe von 100 Euro zum Kindergeld. Dieser wird für jedes Kind einmalig ausbezahlt. Es findet eine Anrechnung auf den Kinderfreibetrag statt.  

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