Steuerentlastungsgesetz 2022
Die Bundesregierung hat für Bürger*innen aufgrund der steigenden Energiepreise steuerliche Entlastungen sowie unterstützende Maßnahmen angekündigt.
Das daraufhin neu beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht rückwirkend zum 01.01.2022 folgendes vor:
- Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 Euro auf 1.200 Euro.
- Anhebung der Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) von 25 Cent auf 38 Cent bis 2026.
- Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro. Demnach beträgt der aktuelle Grundfreibetrag 10.347 Euro.
- Energiepauschale für einkommensteuerpflichte Erwerbstätige der Steuerklassen 1-5: Der Zuschuss in Höhe von 300 Euro wird durch den Arbeitgeber ausbezahlt und unterliegt der Einkommensteuer. Bei Selbständigen wird die Steuer-Vorauszahlung herabgesetzt.
- Senkung der Energiepreise auf Kraftstoffe befristet auf drei Monate. Demnach könnte Benzin auf 30 Cent pro Liter und Diesel auf 14 Cent pro Liter gesenkt werden.
- Neun-Euro-Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr. Davon sollen Bürger*innen bundesweit und für 90 Tage profitieren können.
- Einmalbonus in Höhe von 100 Euro zum Kindergeld. Dieser wird für jedes Kind einmalig ausbezahlt. Es findet eine Anrechnung auf den Kinderfreibetrag statt.
