Baden-Württemberg: Für ungeimpfte Personen entfällt die Lohnfortzahlung ab dem 15. September 2021, sollte eine Quarantäne notwendig sein.

 

Bislang erhielten Personen, die sich in häusliche Absonderung begeben mussten, eine Entschädigung für den entstandenen Verdienstausfall.

Jedoch schließt das Bundesinfektionsschutzgesetz in bestimmten Fällen eine Lohnfortzahlung aus.

Das bedeutet, dass Ungeimpfte, die sich nach dem 15. September 2021 in häusliche Quarantäne begeben müssen, keinen Anspruch auf eine Lohnfahrzahlung haben. Dies gilt auch für ungeimpfte Kontaktpersonen. Davon ausgenommen sind Personen, bei diesen aus medizinischen Gründen keine Impfung erfolgen kann.

Für immunisierte (also vollständig geimpfte oder genesene) Kontaktpersonen ist eine Quarantäne nur in bestimmten Fällen notwendig bspw. dann, wenn die betroffene Person auf die Varianten Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) positiv getestet wurde.

Hintergrund ist, dass bis zum 15. September 2021 alle Bürger/-innen die Möglichkeit auf ein Impfangebot hatten. Demnach können Anträge von Bürger/-innen für Verdienstausfälle aufgrund von Quarantäne abgelehnt werden.

 

 

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