Überbrückungshilfe III Plus

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Zeitraum Juli bis Dezember 2021.

 

Unternehmen können Anträge wie bisher bei der Überbrückungshilfe III und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen elektronisch durch prüfende Dritte (das heißt Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Das Programm entspricht grundsätzlich der Überbrückungshilfe III.


Wir haben Ihnen alles Wichtige nachfolgend zusammengefasst:

Verfahren:
1.  Antragstellung über das elektronische Portal des Bundes durch einen prüfenden Dritten
2.  Auszahlung der Fördersumme nach Erlass des Bewilligungsbescheides
3.  Erstellung Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten

Förderzeitraum und Antragsberechtigung:

Das Programm hat eine Laufzeit von Juli bis Dezember 2021. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Umsatzrückgängen zwischen Juli und Dezember 2021 von mindestens 30 Prozent in einem Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.

Erstattungsfähige Kosten:

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende betriebliche Fixkosten; insbesondere:

•  Mieten und Pachten
•  Finanzierungskosten
•  Abschreibungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent
•  Branchenabhängige Warenabschreibungen
•  Marketing- und Werbekosten
•  Investitionen im Bereich Digitalisierung
•  Investitionen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen

Erstattungshöhe:
•  Umsatzeinbruch mehr als 70 Prozent: Es werden bis zu 100 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.
•  Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent – 70 Prozent: Es werden bis zu 60 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.
•  Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent – 50 Prozent: Es werden bis zu 40 Prozent der monatlichen Fixkosten erstattet.

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