Verlängerte und neugefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die am 20.03.2022 von der Bundesregierung beschlossene Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt vorerst bis zum 25.05.2022.


Hintergrund: Es sollen Infektionsrisiken mit dem Coronavirus weiter verringert werden, damit Arbeitnehmer*innen bestmöglich vor dem Coronavirus geschützt werden.

Folgende Maßnahmen müssen von Arbeitgebern beachtet und eingehalten werden:  

1. Angebot von kostenfreien Corona-Tests

Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern, sofern diese nicht ausschließlich aus dem Homeoffice arbeiten, einen wöchentlich kostenlosen Corona-Test anbieten.

2. Freistellung zum Impfen

Der Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer freistellen, sollte sich dieser sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen wollen.

3.    Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken

Der Arbeitgeber ist verpflichtet medizinische Gesichtsmasken/Atemschutzmasken bereitzustellen, sollte kein ausreichender Abstand gewährleistet sein.

4.    Personenkontakte einschränken

Die bisherige Homeoffice Angebotspflicht entfällt. Jedoch sind weiterhin Personenkontakte von mehr als 2 Personen in Innenräumen bestmöglich zu vermeiden.  

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