Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Fristen zur Einkommensteuererklärung verlängert

Der Bundesrat hat am 10.06.2022 dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Damit wurden die Einkommensteuer-Erklärungsfristen für Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen, wie folgt verlängert:

  • Erklärungen für 2020: Abgabe bis 31.08.2022
  • Erklärungen für 2021: Abgabe bis 31.08.2023
  • Erklärungen für 2022: Abgabe bis 31.07.2024
  • Erklärungen für 2023: Abgabe bis 31.05.2025
  • Erklärungen für 2024: Abgabe bis 30.04.2026

Mit der Verlängerung der Erklärungsfristen soll vor allem auf die hohe Belastung bei den Steuerberatern Rücksicht genommen werden, die in der Corona-Krise viele zusätzliche Aufgaben übernommen haben, um beispielsweise Hilfen und Kurzarbeitergeld für betroffene Unternehmen und Arbeitgeber zu beantragen. Mehrarbeit kommt auf die Beraterschaft auch wegen der vermehrt anfallenden Grundsteuer-Feststellungserklärungen zu.

 

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