Transparenzregister

Mit dem Inkrafttreten der neuesten Änderungen zum Geldwäschegesetz (GWG) wurden auch die Regelungen hinsichtlich des Transparenzregisters angepasst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Eintragung ins Transparenzregister.

Damit wir besser planen können, benötigen wir Ihre Rückmeldung. Füllen Sie deshalb das untenstehende Formular aus.

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