Barrierefreiheit im Online-Geschäft – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die aktiven elektronischen Geschäftsverkehr betreiben – also z. B. Online-Shops, Buchungsportale oder andere Seiten, auf denen Verträge abgeschlossen oder Dienstleistungen angeboten werden. Nicht betroffen sind reine Informationsseiten ohne Interaktionsmöglichkeit – sogenannte „passive Präsentationswebseiten“.

Die vier Grundlagen barrierefreier Webseiten
Damit digitale Angebote wirklich für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderung – sollten Unternehmen diese vier Bereiche besonders beachten:

Wahrnehmbarkeit
Digitale Inhalte müssen für alle Menschen zugänglich und erfassbar sein – unabhängig von individuellen Beeinträchtigungen. Das bedeutet, Informationen sollten so aufbereitet werden, dass sie von Personen mit unterschiedlichen sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten (z. B. Einschränkungen beim Sehen, Hören oder Verarbeiten von Informationen) aufgenommen werden können. Häufig umgesetzte Maßnahmen hierfür sind:

  • Alternativbeschreibungen für Bilder, damit Screenreader den Inhalt vermitteln können.
  • Untertitel oder schriftliche Fassungen für Videos sowie akustische Beschreibungen für visuelle Inhalte.
  • Hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund sowie individuell anpassbare Schriftgrößen.

Bedienbarkeit
Die gesamte Website muss für alle Menschen nutzbar sein – unabhängig von der Art der Bedienung oder verwendeten Hilfsmitteln. Das bedeutet:

  • Die Navigation muss vollständig über Tastatur oder Sprachbefehle möglich sein.
  • Interaktive Elemente wie Buttons oder Links müssen gut sichtbar und einfach zu bedienen sein.
  • Zeitliche Begrenzungen sollten vermieden oder individuell einstellbar sein.

Verständlichkeit
Sowohl die Inhalte als auch die Bedienung der Website sollten intuitiv, klar strukturiert und leicht verständlich sein. Dazu gehören:

  • Eine einfache, klare Sprache und kurze, prägnante Sätze.
  • Unterstützung durch Erklärungen oder Hilfen bei komplizierten Inhalten.
  • Eine konsistente und vorhersehbare Gestaltung von Navigation und interaktiven Elementen.

Robustheit
Webseiten müssen stabil und zuverlässig mit verschiedenen Technologien funktionieren – unabhängig vom verwendeten Endgerät, Betriebssystem oder Hilfsmittel. Das heißt:

  • Der Quellcode sollte sauber und den anerkannten Standards entsprechend geschrieben sein.
  • Die Website muss mit verschiedenen assistiven Technologien funktionieren – z. B. mit Screenreadern oder Braillezeilen.
  • Es darf keine Abhängigkeit von einer bestimmten Software oder Plattform bestehen.
  • Diese vier Grundsätze sind essenziell für barrierefreies Webdesign und werden ab Juni 2025 für viele Unternehmen und Institutionen in Deutschland sowie innerhalb
    der EU verbindlich vorgeschrieben.

Die Barrierefreiheitserklärung
Jede betroffene Website muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten. Diese sollte:

  • angeben, welche Teile der Website barrierefrei sind (und welche nicht),
  • eine Kontaktmöglichkeit bieten, um Barrieren zu melden,
  • Informationen über das Beschwerde- oder Durchsetzungsverfahren enthalten.

Bußgelder und Empfehlungen

  • Bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
  • Es gibt auch die Möglichkeit eines freiwilligen Schlichtungsverfahrens, wenn es Probleme gibt – aktuell ist dieses Verfahren aber noch nicht gesetzlich
    verpflichtend.