+ Investitionssofortprogramm: Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen im Überblick
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Der Artikel im Überblick
+ Degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wiedereingeführt.
+ Körperschaftsteuersatz schrittweise auf 10 % gesenkt.
+ Thesaurierungssteuersatz auf 25 % reduziert.
+ Arithmetisch-degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt.
+ Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 EUR erhöht.
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Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt. Das Gesetz zielt darauf ab, wachstumswirksame Investitionen zu fördern und langfristige Entlastungen für Unternehmen zu schaffen.
Wichtige Maßnahmen des Gesetzes umfassen
+ Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 7 Abs. 2 EStG). Diese Maßnahme gilt von Juli 2025 bis Ende 2027 und soll schnelle Investitionsentscheidungen fördern.
+ Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Dies erfolgt in jährlichen Schritten von 1 % ab 2028.
+ Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne von Einzelunternehmern und Mitunternehmern von derzeit 28,25 % auf 25 % bis 2032 (§ 34a Abs. 1 EStG).
+ Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG). Diese Regelung ermöglicht eine Abschreibung von 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr.
+ Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen von 70.000 EUR auf 100.000 EUR (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG).
+ Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG), einschließlich der Anhebung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. EUR und der Erhöhung des förderfähigen Werts für Eigenleistungen auf 100 EUR je Arbeitsstunde.
Die steuerlichen Entlastungen sollen sich insgesamt auf knapp 46 Mrd. EUR Steuermindereinnahmen in den Veranlagungsjahren 2025 bis 2029 belaufen.
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Der Artikel bezieht sich auf die Informationen aus der Quelle: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (HI16853655). Steuer Office Basic.
