+ Krankenstand senken: praktische Tipps und Tricks für Arbeitgeber
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Der Artikel im Überblick
+ Identifikation spezifischer Ursachen im Betrieb zur Reduzierung hoher Krankenstände.
+ Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) zur Förderung des Wohlbefindens der Mitarbeiter.
+ Einführung von Gesundheits- oder Anwesenheitsprämien als monetäre Anreize.
+ Flexible Arbeitsort- und Arbeitszeitgestaltung zur Verbesserung der Motivation und Reduzierung des Krankenstands.
+ Einbindung der Führungsebene und klare Vereinbarungen zur Kürzung von Sondervergütungen und Urlaubstagen.
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Ein hoher Krankenstand kann den Betriebsablauf erheblich stören. Arbeitgeber sollten daher arbeitsrechtliche Möglichkeiten kennen, um gezielt handeln zu können. Bevor jedoch eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, sollten alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Krankenquote positiv zu beeinflussen. Positive Anreize sind dabei stets zu bevorzugen.
Ursachenanalyse und Prävention
Laut BKK-Gesundheitsreport 2024 lagen die krankheitsbedingten Fehlzeiten 2023 bei 22,4 AU-Tagen je Beschäftigten. Hauptursachen sind Atemwegserkrankungen (35,4 %), Muskel-Skelett-Erkrankungen (12,5 %) und sonstige Infektionserkrankungen (10,6 %). Psychische Störungen sind seltener, dauern aber länger. Männliche Beschäftigte haben im Durchschnitt weniger AU-Tage als Frauen.
Um Fehlzeiten zu reduzieren, sollten Arbeitgeber spezifische Ursachen im Betrieb identifizieren. Ineffiziente Prozesse oder ein allgemeines Motivationsproblem können zu hohen Krankenständen führen. Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) können helfen, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern. Dazu gehören Verhaltensprävention (z. B. Rückenschule), Verhältnisprävention (z. B. flexible Arbeitszeiten) und Maßnahmen zur Förderung einer gesundheitsfördernden Unternehmenskultur (z. B. Schulungen für Führungskräfte).
Positive Anreizmöglichkeiten
+ Monetäre Anreize: Eine Gesundheitsprämie oder Anwesenheitsprämie kann Fehlzeiten reduzieren. Diese Prämie wird bei durchgehender oder nahezu durchgehender Anwesenheit gezahlt und kann im Krankheitsfall gekürzt werden. Die Kürzung darf jedoch nicht mehr als ein Viertel des durchschnittlichen Arbeitsentgelts pro Tag betragen. Eine klare Vereinbarung im Vorfeld ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.
+ Nicht-monetäre Anreize: Flexible Arbeitsort- und Arbeitszeitgestaltung, wie Home-Office, Vertrauensarbeitszeit oder flexible Arbeitszeitkonten, können die Motivation verbessern und den Krankenstand vermindern. Besonders bei Büroarbeitsplätzen lassen sich oft entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.
+ Einbinden der Führungsebene: Die Reduzierung des Krankenstands kann Teil einer Zielvereinbarung auf Führungskraftebene sein. Ein Bonus für die direkte Führungskraft kann an die Entwicklung der AU-Quote in der jeweiligen Abteilung geknüpft werden.
Negative Anreizmöglichkeiten
+ Monetäre Kürzungen: Das laufende Arbeitsentgelt darf nicht aufgrund einer Erkrankung gekürzt werden. Sondervergütungen, die nicht Teil des laufenden Arbeitsentgelts sind, können jedoch nach § 4a EFZG gekürzt werden. Eine klare Vereinbarung im Vorfeld ist wichtig.
+ Kürzung nicht monetärer Vergünstigungen: Urlaubstage können gekürzt werden, um übermäßige Krankentage zu kompensieren. Der gesetzliche Urlaubsanspruch darf jedoch nicht gekürzt werden.
+ Formale Möglichkeiten: Arbeitgeber können berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung äußern und eine frühzeitige Vorlage der Bescheinigung einfordern. Kontrollbesuche und die Einschaltung eines Detektivs sind nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig.
Durch eine Kombination aus positiven Anreizen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen kann die Krankenstandsquote nachhaltig gesenkt werden.
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Der Artikel bezieht sich auf die Informationen aus der Quelle: NWB-BB 10/2025 Seite 314-319. NWB CAAAJ-99824.
