+ Überstunden abrechnen leicht gemacht: Wichtige Änderungen und Praxistipps
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Der Artikel im Überblick
+ Überstunden sind Arbeitszeit über die individuelle Arbeitszeit hinaus.
+ Vereinfachungsregelung bei zeitversetzter Zahlung möglich.
+ Beitragsfreiheit im Auszahlungsmonat beeinflusst die Abrechnung.
+ Einmalzahlung bis 31. März des Folgejahres möglich.
+ Fünftelregelung ab 2025 nur noch bei Einkommensteuerveranlagung anwendbar.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Überstunden sind für viele Beschäftigte Alltag. Bei der Abrechnung gibt es jedoch einiges zu beachten, sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich. Überstunden sind die Arbeitszeit, die über die individuelle Arbeitszeit hinausgeht, während Mehrarbeit die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschreitet.
<strong>Überstunden oder Mehrarbeit?
&amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;amp;gt;Überstunden sind die Arbeitszeit, die über die individuell vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Mehrarbeit liegt vor, wenn die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschritten werden. Hier ist ein wichtiger Unterschied.
Vereinfachungsregelung bei zeitversetzter Zahlung
Oft können Überstunden nicht im Erarbeitungsmonat abgerechnet werden. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung im nächsten oder übernächsten Monat. Hier kann eine Vereinfachungsregelung angewendet werden. Die Verbeitragung und Versteuerung erfolgen im Auszahlungsmonat, was einmalig mit der Einzugsstelle abzustimmen ist. Diese Regelung gilt auch dann, wenn sich zwischen Erarbeitungs- und Auszahlungsmonat Beitragssätze oder Beitragsbemessungsgrenzen geändert haben.
Beitragsfreiheit im Auszahlungsmonat
Fällt in den Abrechnungszeitraum eine beitragsfreie Zeit, wird die Vereinfachungsregelung dennoch angewandt. Besteht jedoch im gesamten Zeitraum keine Beitragspflicht, müssen die Überstunden dem Arbeitsentgelt des Erarbeitungsmonats hinzugerechnet werden.
Einmalzahlung und Fünftelregelung
Überstunden, die über mehrere Monate erarbeitet wurden, können als Einmalzahlung verbeitragt werden, wenn die Auszahlung bis zum 31. März des Folgejahres erfolgt. Überstundenvergütungen, die nachträglich für mehr als zwölf Monate gezahlt werden, können weiterhin mit der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden, jedoch ab 2025 nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Solche Nachzahlungen müssen vom Arbeitgeber zusätzlich in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.
Umlagebeiträge
Auch bei Verbeitragung als Einmalzahlung gelten Überstunden als laufendes Arbeitsentgelt, und es sind Umlagebeiträge U1 und U2 zu entrichten.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Der Artikel bezieht sich auf die Informationen aus der Quelle: Praxis-Tipp. Überstunden richtig abrechnen. Steuer Office Basic.
