Wichtige gesetzliche Neuerung im SEPA-Zahlungsverkehr – Einführung der „Verification of Payee“ (VoP) ab 9. Oktober 2025

Was bedeutet das für Sie?
Diese Änderung betrifft alle Unternehmen und Privatpersonen, die SEPA-Zahlungen senden oder empfangen.

Was ändert sich konkret?
Bei jeder SEPA-Uberweisung wird automatisch geprüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem beim Kreditinstitut hinterlegten Namen zur IBAN übereinstimmt.

  • Abweichungen führen zu einem Warnhinweis, und der Zahlende muss aktiv entscheiden, ob die Zahlung trotzdem freigegeben wird.
  • Bei Freigabe trotz Warnung haften Sie selbst im Schadensfall (z.B. bei Betrug).

Was ist jetzt zu tun?
Bitte bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Umstellung vor. Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Stammdaten:

  • Zahlungsempfängerdaten (z.B. Lieferanten): Der Name muss exakt mit dem Kontoinhabernamen übereinstimmen.
  • Eigene Kontoinformationen: Ihr auf Rechnungen angegebener Empfängername muss exakt dem Kontoinhabernamen entsprechen.

Rechnungsvorlagen anpassen:

  • Ergänzen Sie Ihre Vorlage um einen Hinweis, welcher exakte Empfängername bei der Uberweisung verwendet werden soll.
  • Prüfen Sie, ob bei Ihren Konten der richtige Firmenname hinterlegt ist.
  • Wenn Sie unter einem anderen Namen bekannt sind (z.B. Marke oder Handelsname), lassen Sie diesen ggf. als zusätzlichen Handelsnamen bei Ihrer Bank hinterlegen.

Haftungsregelung
Bitte beachten Sie:

  • Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Empfängerprüfung.
  • Erfolgt jedoch eine Zahlung trotz Warnhinweis auf Abweichung, liegt die Haftung für etwaige Schäden vollständig beim Zahlenden.

Empfehlung: Wir raten dringend, diese Punkte bereits vor Oktober 2025 umzusetzen, um Zahlungsabbrüche oder Verzögerungen zu vermeiden.