+ Tätigkeitsstätte: Erste Tätigkeitsstätte bei mehrjährigen Versetzungen und Werbungskosten
Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, wird auch (vertraglich) vereinbart, wo ihr Einsatzort ist. Dies ist aus steuerlicher Sicht wichtig, da es sich auf die abzugsfähigen Werbungskosten auswirkt.










