+ Ehescheidung: Welche steuerlichen Besonderheiten die Ex-Partner kennen sollten

Laut Statistischem Bundesamt ließen sich in Deutschland im Jahr 2023 rund 129.000 Paare scheiden. Steuerlich ist einiges zu beachten, wenn Eheleute endgültig getrennte Wege gehen.

+ Bitte nicht vergessen: Diese Sonderausgaben sind häufig absetzbar

Wer eine Einkommensteuererklärung abgibt, freut sich über jede Kostenposition, die er steuermindernd geltend machen kann. Im Bereich der Sonderausgaben sollten insbesondere die gezahlten Versicherungsbeiträge in den Blick genommen werden.

+ Jahr für Jahr zu beachten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mindern die Steuerlast

Wer haushaltsnahe Dienstleister in seinem Privathaushalt engagiert, kann für die anfallenden Lohnkosten einen Steuerbonus in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

+ Aussetzungszinsen: Zinssatz von 6 % pro Jahr als verfassungswidrig eingestuft

Wenn Steuerzahler Einspruch beim Finanzamt einlegen oder Klage vor dem Finanzgericht erheben, müssen sie die strittige Steuer zunächst einmal zahlen, da diese beiden Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung entfalten.

+ Selbständige aufgepasst: Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet in Kürze

Bereits zum 01.07.2007 wurde in Deutschland die steuerliche Identifikationsnummer eingeführt. Jeder in Deutschland gemeldete Bürger bekommt seitdem eine persönliche, elfstellige Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt.

+ Pflicht ab 01.01.2025: Gerüstet für den Empfang von E-Rechnungen

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen, wenn sie gegenüber anderen Unternehmen (z.B. Einzelhandel, Gewerbebetriebe, gemeinnützige Einrichtungen) Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen.

+ Fristen und Termine: Was Unternehmer zur E-Rechnung wissen sollten

Ab dem 01.01.2025 wird in Deutschland die E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 und orientiert sich an der europäischen Norm EN 16931.

+ Allgemeine Entwicklung zur E-Rechnungspflicht

Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, auch als E-Rechnungspflicht bezeichnet, durchläuft derzeit eine dynamische Entwicklung. Aktuell besteht sie bereits im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und der Regierung in einigen Bundesländern. Nun steht auch eine Ausweitung des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen bevor.